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Schwendi - 88477 - Baden Württemberg

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Informationen über Schwendi

Schwendi ist eine Gemeinde im oberschwäbischen Landkreis Biberach in Baden-Württemberg.

Geographie

Lage

Die Gemeinde Schwendi liegt im mittleren Tal der Rot, etwa 20 Kilometer nördlich der Kreisstadt Biberach an der Riß und etwa 30 Kilometer südlich von Ulm.

Die nächsten Städte sind Illertissen (12 Kilometer östlich), Laupheim (12 Kilometer nordwestlich), Biberach (20 Kilometer südwestlich) und Ochsenhausen (14 Kilometer südlich), die nächste Großstadt, Ulm, liegt 30 Kilometer nördlich.

Gemeindegliederung

Die sechs Ortsteile der Gemeinde sind Schwendi, Bußmannshausen, Großschafhausen, Orsenhausen, Schönebürg und Sießen im Wald mit Hörenhausen und Weihungszell.

Nachbargemeinden

Von Norden beginnend grenzt Schwendi an die Gemeinden Burgrieden, Schnürpflingen im Alb-Donau-Kreis, Dietenheim, Wain, Balzheim, Gutenzell-Hürbel, Maselheim, Mietingen und die Stadt Laupheim.

Schutzgebiete

Im Süden hat Schwendi einen kleinen Anteil am Landschaftsschutzgebiet „Iller-Rottal“ und westlich von Hochdorf am Landschaftsschutzgebiet „Reichenbachtal“. Durch Schwendi fließt die Rot, welche Teil des FFH-Gebiets „Rot, Bellamonter Rottum und Dürnach“ ist. Am Laupheimer Haldengraben liegt zudem ein Teilgebiet des FFH-Gebiets „Donau zwischen Munderkingen und Ulm und nördliche Iller“.

Geschichte

Mittelalter

Die Herren von Schwendi wurden erstmals erwähnt in einer Urkunde des Klosters Ochsenhausen von 1128.

Schwendi war im ausgehenden Mittelalter vom 14. bis ins 16. Jahrhundert ein kleines Dorf mit etwa 200 Einwohnern.

Frühe Neuzeit

Ab dem Jahr 1552 hatte Schwendi das Recht, Wochen- und Jahrmärkte abzuhalten, was den wirtschaftlichen Aufschwung beförderte. Zudem erwarben die Herren von Schwendi 1552 die Hohe Gerichtsbarkeit und somit die Unabhängigkeit von auswärtigen Gerichtsorten. Neben der Landwirtschaft war jahrhundertelang die Weberei eines der wichtigsten Gewerbe. Daran erinnert die 1663 gegründete Weberzunft.

Das Schwendier Adelsgeschlecht starb im 17. Jahrhundert aus. Mit der Hochzeit der Johanna von Schwendi mit dem Grafen Franz Albrecht von Oettingen-Spielberg ging die Herrschaft Schwendi-Großschafhausen an das Haus Oettingen-Spielberg über. Nach dem Frieden von Pressburg fiel Schwendi 1806 an das Königreich Bayern.

Württembergische Zeit

1810 wurde Schwendi auf Grund des Grenzvertrags von 1810 von Bayern an das Königreich Württemberg abgetreten und dem Oberamt Wiblingen unterstellt.

Im Jahr 1820 erwarb der protestantische Bankier Johann Gottlieb Freiherr von Süßkind aus Augsburg die Liegenschaften der Standesherrschaft des Hauses Oettingen am Ort. Dessen Sohn Max-Theodor erbaute 1850 das Schloss, das seine Nachfahren bis heute besitzen.

Die Verwaltungsreform während der NS-Zeit in Württemberg führte 1938 zur Zugehörigkeit zum Landkreis Biberach.

Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Ort Teil der Französischen Besatzungszone und erfuhr somit 1945 die Zuordnung zum neu gegründeten Land Württemberg-Hohenzollern, das 1952 im Land Baden-Württemberg aufging.

In der Nachkriegszeit setzte ein umfassender Strukturwandel ein. Aus dem Bauerndorf wurde ein von der Industrie geprägter Ort. Dazu trug vor allem das von Max Weishaupt gegründete Familienunternehmen bei, das sich auf die Produktion von Öl- und Gasfeuerungen spezialisiert hat. Heute zählt die Weishaupt GmbH weltweit 3000 Mitarbeiter, davon knapp 1000 in seinem Schwendier Hauptwerk. Das heutige Gebiet der Gemeinde geht auf die Gemeindereform in den 1970er Jahren zurück.

Eingemeindungen

  • 1. Januar 1972: Großschafhausen und Sießen im Wald mit Weihungszell
  • 1. April 1972: Schönebürg
  • 1. November 1974: Orsenhausen
  • 1. Januar 1975: Bußmannshausen

Bevölkerungsentwicklung

Die Einwohnerzahlen entsprechen dem jeweiligen Gebietsstand bis 1970 und ohne die heute zugehörigen Ortsteile. Sie sind Volkszählungsergebnisse oder amtliche Fortschreibungen mit Archivierungen des LEO-BW-Online-Informationssystems für Baden-Württemberg.

Politik

Gemeinderat

Schwendi wählt den Gemeinderat nach dem Verfahren der unechten Teilortswahl. Die